Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform, die im GmbH-Gesetz ➚ geregelt ist. Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH kann bereits ab einem Kapital von 25.000 €, das zur Hälfte eingezahlt sein muss, gegründet werden. Sie wird durch den*die Geschäftsführer*innen vertreten. Die Beschlüsse fasst die Gesellschafterversammlung.

Sofern das erforderliche Kapital nicht aufgebracht werden kann, ist auch die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) möglich, die dann nach Erreichen der Voraussetzungen in eine GmbH übergeht.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Testament
Aktuelles

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

So sichern Sie Ihren letzten Willen ab Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Damit Ihr letzter Wille jedoch

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und