Gesetzliche Krankenversicherung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Jede Bürgerin und jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland muss seit dem 01.01.2009 (§193 VVG ➚) krankenversichert sein. Sofern keine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, besteht also eine Versicherungspflicht in der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Wird eine gewissen Beitragsbemessungsgrenze überschritten, steigen die Beiträge nicht weiter an, sondern bleiben konstant. D.h. Gutverdiener zahlen sozusagen nur einen Höchstbetrag.

(Vgl. auch Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialversicherung)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

über plietsch!

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt

Vollmacht
Aktuelles

Vollmacht beim Finanzamt

Warum Bescheide oft länger angreifbar sind als gedacht Die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt ist für viele Mandanten nur ein „Formalthema“. Doch in der Praxis entscheidet