Unfallversicherung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Unfallversicherung (UV) als Teil der Sozialversicherung und soll Versicherte mit geeigneten Mitteln im Falle von Gesundheitsschäden finanziell unterstützen oder entschädigen. Es wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII ➚) unterschieden. Die gesetzliche Unfallversicherungist eine Pflichtversicherung und wird als einmaliger Geldbetrag oder Unfallrente im Versicherungsfall ausgezahlt.Sie finanziert sich durch die Beiträge der Arbeitgeber. Private Unfallversicherungen können zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden, um auch weitere Risiken abzudecken bzw. höhere Versicherungsleistungen zu erhalten.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Tankrabatt
Aktuelles

Tankrabatt beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben in den heutigen Sitzungen den Tankrabatt beschlossen Der von der Bundesregierung um Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte Tankrabat wurde heute verabschiedet. Sowohl

plietsch Steuerberatung
über plietsch!

Steuerberater für Handwerker

in Lüneburg, Uelzen, Soltau, Buchholz und Hamburg Sie suchen einen Steuerberater für Handwerker in Lüneburg, Uelzen, Soltau, Buchholz oder Hamburg?Dann sind Sie bei uns genau