Zinsabschlagsteuer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Zinsabschlagsteuer (ZASt) ist eine Kapitalertragsteuer. Diese Steuer wird direkt auf Zinsen aus Kapitaleinlagen erhoben, sofern der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird. Als Quellensteuer wird sie direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Die Zinsabschlagsteuer wurde zum 1. Januar 2009 abgeschafft und von der Kapitalertragssteuer abgelöst.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Stipendiatin (1)
über plietsch!

Alumni-Treffen bei plietsch!

Unsere aktuelle Stipendiatin Im Rahmen des Deutschlandstipendiums unterstützen wir auch im Förderjahr 2025/2026 wieder begabte und leistungsstarke Studierende der Leuphana Universität Lüneburg – ein Anliegen,

Mitarbeitervorstellung Stefanie
über plietsch!

Stefanie

Unsere Mitarbeitervorstellung im Oktober Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.11.2024 Berufserfahrung und Qualifikation Steuerfachangestellte Welche Aufgaben nimmst du bei plietsch! wahr? Buchhaltung, Gewinnermittlungen