Zinsabschlagsteuer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Zinsabschlagsteuer (ZASt) ist eine Kapitalertragsteuer. Diese Steuer wird direkt auf Zinsen aus Kapitaleinlagen erhoben, sofern der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird. Als Quellensteuer wird sie direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Die Zinsabschlagsteuer wurde zum 1. Januar 2009 abgeschafft und von der Kapitalertragssteuer abgelöst.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Amtshaftung
Aktuelles

Amtshaftung bei fehlerhaftem Steuerbescheid

Wer trägt die Steuerberaterkosten? Fehlerhafte Steuerbescheide kommen in der Praxis häufiger vor, als viele Mandanten vermuten. Weicht das Finanzamt ohne rechtliche Grundlage von der eingereichten

Nachweisgesetz
Aktuelles

Nachweisgesetz

Schriftliche Arbeitsverträge sind Pflicht Das Nachweisgesetz wird in vielen Unternehmen leider noch immer unterschätzt. Natürlich kann zivilrechtlich ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden, doch Ihnen als