Zollfahndungsamt

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Zollfahndungsämter (ZFA)  sind örtliche Behörden der Bundeszollverwaltung. Sie sind zuständig für die Erhebung von Zöllen und verschiedene Bundessteuern, die Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes, die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu überwachen sowie die Verfolgung von

  • Zollstraftaten und -vergehen
  • Steuerstraftaten und -vergehen
  • von Delikten mit internationaler Geldwäsche
  • unbekannten Steuerfällen

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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