Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) berücksichtigt Wertminderungen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die ihre Ursache in außergewöhnlichen technischen (z.B. Brand, Hochwasser) oder wirtschaftlichen (z.B. wirtschaftliche Veralterung, technischer Fortschritt) Umständen haben.

Ziel der Minderung ist es den Buchwert an den Marktwert anzugleichen, der durch den Eintritt der außergewöhnlichen Abnutzung entstanden ist.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Stipendiatin (1)
über plietsch!

Alumni-Treffen bei plietsch!

Unsere aktuelle Stipendiatin Im Rahmen des Deutschlandstipendiums unterstützen wir auch im Förderjahr 2025/2026 wieder begabte und leistungsstarke Studierende der Leuphana Universität Lüneburg – ein Anliegen,

Mitarbeitervorstellung Stefanie
über plietsch!

Stefanie

Unsere Mitarbeitervorstellung im Oktober Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.11.2024 Berufserfahrung und Qualifikation Steuerfachangestellte Welche Aufgaben nimmst du bei plietsch! wahr? Buchhaltung, Gewinnermittlungen