Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

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Die Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) berücksichtigt Wertminderungen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die ihre Ursache in außergewöhnlichen technischen (z.B. Brand, Hochwasser) oder wirtschaftlichen (z.B. wirtschaftliche Veralterung, technischer Fortschritt) Umständen haben.

Ziel der Minderung ist es den Buchwert an den Marktwert anzugleichen, der durch den Eintritt der außergewöhnlichen Abnutzung entstanden ist.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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