Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) berücksichtigt Wertminderungen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die ihre Ursache in außergewöhnlichen technischen (z.B. Brand, Hochwasser) oder wirtschaftlichen (z.B. wirtschaftliche Veralterung, technischer Fortschritt) Umständen haben.

Ziel der Minderung ist es den Buchwert an den Marktwert anzugleichen, der durch den Eintritt der außergewöhnlichen Abnutzung entstanden ist.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen