Das deutsche Arbeitsförderungsgesetz (AFG) – mit vollem Titel „Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums“ war bis zum 31. Dezember 1997 rechtliche Grundlage der Arbeitsmarktpolitik. Es
wurde zum 1. Januar 1998 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) als Drittes Buch im Sozialgesetzbuch (SGB III) ersetzt.