Arbeitsförderungsreformgesetz

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Das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) hat am 1. Januar 1998 das Arbeitsförderungsgesetz abgelöst. Es ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt und dient der Vermeidung von Arbeitslosigkeit sowie dem Arbeitsmarktausgleich.


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