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Aba Abf Abg Abk Abl Abr Abs Abt Abz

Absetzung für Substanzverringerung

Die Absetzung für Substanzveringerung (AfS) gleicht den Wertverlust von Wirtschaftsgütern aus, die durch deren Nutzung entstehen. Von einer Substanzverringerung ist auszugehen, wenn Wirtschaftsgüter durch Ausbeutung verzehrt werden wie dies z.B. bei einer Kiesgrube der Fall ist.

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