Arbeitsgemeinschaft

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Unter Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man einen Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen mit dem Ziel ein gemeinsames Projekt durchzuführen. Die Zusammenarbeit ist aufeinander abgestimmt und geht von der Planungsleistung über die Ausführung bis hin zum Abschluss eines Projektes.

ARGEn treten häufig in der Bauwirtschaft auf, um ein großes Projekt gemeinsam mit mehreren Beteiligten umzusetzen.

Meist handelt es sich bei der Arbeitsgemeinschaft um eine GbR.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Inventur
Aktuelles

Vorgehen bei einer Inventur

Was Unternehmer jetzt wissen müssen Während viele Unternehmen in den Jahresendspurt starten, steht ein Pflichttermin bereits im Kalender: Die Inventur zum Jahresende. Für die meisten