Arbeitsgemeinschaft

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Unter Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man einen Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen mit dem Ziel ein gemeinsames Projekt durchzuführen. Die Zusammenarbeit ist aufeinander abgestimmt und geht von der Planungsleistung über die Ausführung bis hin zum Abschluss eines Projektes.

ARGEn treten häufig in der Bauwirtschaft auf, um ein großes Projekt gemeinsam mit mehreren Beteiligten umzusetzen.

Meist handelt es sich bei der Arbeitsgemeinschaft um eine GbR.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Nachweisgesetz
Aktuelles

Nachweisgesetz

Schriftliche Arbeitsverträge sind Pflicht Das Nachweisgesetz wird in vielen Unternehmen leider noch immer unterschätzt. Natürlich kann zivilrechtlich ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden, doch Ihnen als

Kauf auf Rechnung
Aktuelles

Kauf auf Rechnung

Risiko Schuldenfalle für Unternehmer? Warum ist „Kauf auf Rechnung“ so beliebt? Der Kauf auf Rechnung gehört zu den beliebtesten Zahlungsmethoden im E-Commerce – sowohl bei