außergewöhnliche Belastungen

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die außergewöhnlichen Belastungen (agB) bezeichnen Kosten der privaten Lebensführung, die auf Grund besonderer/ außergewöhnlicher Umstände entstehen. Diese können bei Vorliegen der Voraussetzungen (§ 33 EStG ➚) einkommensmindernd sein und so die Steuerlast senken.

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten.

(vgl. auch: Scheidungskosten)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen