Allgemeine Geschäftbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), auch „Kleingedrucktes“ genannt, sind standardisierte Vertragsbedingungen. AGBs werden nicht ausgehandelt, sondern sind einseitig von einem Vertragspartner gestellt. Sie dienen dazu Massenverträge zu vereinfachen und greifen bis individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Die AGBs enthalten oft Klauseln zu den Themen Widerrufsbelehrung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt o.ä..

AGBs sind nicht verpflichtend. Das Gesetz besagt nur, dass bei der Einbeziehung von AGBs

  • der Unternehmer den Kunden auf die AGBs hinweisen muss,
  • der Kunde die AGBs einsehen können muss,
  • der Kunde mit der Geltung der AGBs einverstanden sein muss.

Die meisten Online-Shops setzen dies beispielsweise mit einem „Häkchen setzen“ um, bevor es zum Vertragsabschluss kommt.

Vergleiche auch allgemeine Auftragsbedingungen (AAB).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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