Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

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Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und die Verletzten/Erkrankten sowie ihre Hinterbliebenen zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für die nichtstaatlichen Einrichtungen rund um den Gesundheitsdienst sowie der Wohlfahrtspflege und gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

(Vergleiche auch Bgw.de➚)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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