Bestattungspauschbetrag

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Gemäß § 10 Absatz 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG ➚ können unter anderem Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestattung des Erblasser stehen in Höhe von 10.300 € pauschal geltend gemacht werden. Nur bei darüber hinausgehenden Kosten ist ein Nachweis erforderlich.

Diese Erbfallkosten werden oft fälschlich als Bestattungspauschbetrag bezeichnet. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag für die Erbfallkosten insgesamt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst

Steuerersparnis
Aktuelles

Steuerersparnis oder Steuerverschiebung

Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine