Pauschbetrag (PB) ist ein Sammelbetrag für gewisse Aufwendungen, die in der Steuererklärung ohne Einzelnachweise eingereicht werden können. Übersteigen die Aufwendungen den Pauschbetrag, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Durch die Pauschbeträge wird das steuerpflichtige Einkommen und somit die Steuerlast gesenkt. Es gibt Pauschbeträge für Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben u.a.. Sie vereinfachen in erster Linie die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Finanzamt.
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Aktuelles
Steuerliche Reformvorschläge der Expertenkommissionen des BMF
Mitte Juli 2024 haben die vom Bundesfinanzministerium (BMF) eingesetzten Expertenkommissionen ihre Berichte mit steuerlichen Reformvorschlägen abgegeben. Die zwei Kommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „vereinfachte Unternehmenssteuer“ wurden