Pauschbetrag (PB) ist ein Sammelbetrag für gewisse Aufwendungen, die in der Steuererklärung ohne Einzelnachweise eingereicht werden können. Übersteigen die Aufwendungen den Pauschbetrag, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Durch die Pauschbeträge wird das steuerpflichtige Einkommen und somit die Steuerlast gesenkt. Es gibt Pauschbeträge für Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben u.a.. Sie vereinfachen in erster Linie die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Finanzamt.

Zahl des Monats
Zahl des Monats September – 3,2
Der 27. September steht in Deutschland für den Klimatag. Der Klimatag ist eine jährliche Veranstaltung, die dazu dient, das Bewusstsein für den Klimawandel zu schärfen