Pauschbetrag (PB) ist ein Sammelbetrag für gewisse Aufwendungen, die in der Steuererklärung ohne Einzelnachweise eingereicht werden können. Übersteigen die Aufwendungen den Pauschbetrag, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Durch die Pauschbeträge wird das steuerpflichtige Einkommen und somit die Steuerlast gesenkt. Es gibt Pauschbeträge für Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben u.a.. Sie vereinfachen in erster Linie die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Finanzamt.

Aktuelles
Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger