Pauschbetrag (PB) ist ein Sammelbetrag für gewisse Aufwendungen, die in der Steuererklärung ohne Einzelnachweise eingereicht werden können. Übersteigen die Aufwendungen den Pauschbetrag, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Durch die Pauschbeträge wird das steuerpflichtige Einkommen und somit die Steuerlast gesenkt. Es gibt Pauschbeträge für Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben u.a.. Sie vereinfachen in erster Linie die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Finanzamt.
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Löschkonzept nach DSGVO
Warum ein Löschkonzept jetzt wichtiger denn je ist Der 28. Januar ist der internationale Tag des Datenschutzes. Ein idealer Anlass, um sich mit einem zentralen