Pauschbetrag (PB) ist ein Sammelbetrag für gewisse Aufwendungen, die in der Steuererklärung ohne Einzelnachweise eingereicht werden können. Übersteigen die Aufwendungen den Pauschbetrag, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Durch die Pauschbeträge wird das steuerpflichtige Einkommen und somit die Steuerlast gesenkt. Es gibt Pauschbeträge für Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben u.a.. Sie vereinfachen in erster Linie die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Finanzamt.
Zahl des Monats
Zahl des Monats im September: 400
Unsere Zahl des Monats: 400 Millionen € geschätzte Mehreinnahmen durch erhöhte Luftverkehrssteuer Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub – so lautet das Motto vieler