§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
B+ B2 Ba Bb Bd Be Bf Bg Bi Bk Bl Bm Bn Bo Bp Br Bs Bt Bu Bv Bw Bz
Bea Beb Bec Bee Beg Beh Bei Bem Bep Ber Bes Bet Bew

Bestattungspauschbetrag

Gemäß § 10 Absatz 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG ➚ können unter anderem Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestattung des Erblasser stehen in Höhe von 10.300 € pauschal geltend gemacht werden. Nur bei darüber hinausgehenden Kosten ist ein Nachweis erforderlich.

Diese Erbfallkosten werden oft fälschlich als Bestattungspauschbetrag bezeichnet. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag für die Erbfallkosten insgesamt.

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Dirk Bruhn

Unsere Mitarbeiter-Vorstellung Seit wann bist du bei plietsch? Juli 2022 (in Egestorf) Berufserfahrung und Qualifikation 35 Jahre bei einer genossenschaftlichen Bank als (Anlage)-Berater / Bankbetriebswirt