Deutsche Rentenversicherung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV) werden seit 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung wahrgenommen. Die DRV entscheidet über Versicherungspflicht, führt die Versicherungskonten und klärt Versicherungsfälle. Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und dient hauptsächlich als Altersvorsorge für Berufstätige.

(Vgl. Sozialversicherung, Rentenversicherung und DRV ➚)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Existenzgründung und Steuern

Braucht man wirklich einen Steuerberater? Die Existenzgründung ist ein aufregender Schritt – aber auch eine Phase voller Herausforderungen. Neben der Geschäftsidee und der Finanzierung gehört

Archivierung von Mails

Sichere E-Mail-Aufbewahrung im Kontext von Datenschutz und Digitalisierung Die digitale Kommunikation ist heute der wichtigste Bestandteil geschäftlicher Abläufe. Besonders E-Mails spielen dabei eine zentrale Rolle