Ehrenamtspauschale

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Durch die Ehrenamtspauschale können ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer von Ihrem Verein entlohnt werden. Bis zur gesetzlich vorgegebenen Vergütungsgrenze ist dieser Lohn steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Ehrenamtspauschale kann ausschließlich für eine nebenberufliche Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Anders als beim Übungsleiterfreibetrag kann die Ehrenamtspauschale für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt werden.

vgl. auch unseren Blog: steuerfreie Bezüge


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Amtshaftung
Aktuelles

Amtshaftung bei fehlerhaftem Steuerbescheid

Wer trägt die Steuerberaterkosten? Fehlerhafte Steuerbescheide kommen in der Praxis häufiger vor, als viele Mandanten vermuten. Weicht das Finanzamt ohne rechtliche Grundlage von der eingereichten

Nachweisgesetz
Aktuelles

Nachweisgesetz

Schriftliche Arbeitsverträge sind Pflicht Das Nachweisgesetz wird in vielen Unternehmen leider noch immer unterschätzt. Natürlich kann zivilrechtlich ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden, doch Ihnen als