Mit dem Übungsleiterfreibetrag, auch Übungsleiterpauschale genannt, können Vereine ihre ehrenamtlich tätigen Ausbilder, Dozenten, Pfleger, Erzieher oder Künstler entlohnen. Der Ehrenamtler muss bis zu der gesetzlich festgelegten Vergütungsgrenze keine Einkommenssteuer zahlen und auch der Verein hat keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

über plietsch!
Tipps und Tricks für Ihre IT-Sicherheit
IT-Sicherheit ist ein zentrales Thema für Unternehmen jeder Größe, auch für kleine Unternehmen und Freiberufler. Angesichts der immer raffinierteren Cyberkriminalität ist es für Mittelständler von