Entgeltfortzahlungsgesetz

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Das Entgeltfortzahlungsgesetz ➚  re­gelt für den Ar­beit­neh­mer das Recht auf Fort­zah­lung der Ver­gü­tung an ge­setz­li­chen Fei­er­ta­gen und im Krank­heits­fall. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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