Eröffnungsbilanz

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Die Eröffnungsbilanz (EB) bildet die finanzielle Lage jedes größeren Unternehmens ab. Hier werden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres und zu seiner Gründung aufgelistet. Sie beinhaltet die gleichen Zahlen, wie die Schlussbilanz des vorherigen Jahres.

Nicht jeder Unternehmer muss eine Bilanz erstellen. Für Freiberufler oder Nicht-Kaufleute genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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