elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach

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Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) dient zum elektronischen Datenaustausch mit Gerichten. Es unterliegt besonderen IT-Sicherheits- und Compliance-Anforderungen, damit sogenannte sichere Übertragungswege garantiert sind. Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach wird von Einzelpersonen wie Dolmetscher, Gutachter oder Gerichtsvollzieher und Organisationen sowie Unternehmen, Verbänden und andere professionellen Verfahrensbeteiligten genutzt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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