Die Finanzverwaltung (auch Steuerverwaltung) ist ein Oberbegriff für alle Behörden, die sich mit der Erhebung von Steuern und Abgaben beschäftigen. Auf Grund des Föderalismus in Deutschland sind die Aufgaben zwischen den Bundesbehörden und Landesbehörden aufgeteilt. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetzte obliegt im Wesentlichen den Landesbehörden und hier insbesondere den Finanzämtern.
Zu den verschiedenen Behörden, die als Finanzverwaltung zusammengefasst werden, zählen unter anderem:
- Finanzamt (FA)
- Oberfinanzdirektion (OFD)
- Landesfinanzministerium
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Bundesfinanzministerium (BMF)