Neues im Steuerrecht 2022

Neues im Steuerrecht 2022

Wie in jedem Jahr gibt es mit dem Jahreswechsel zum Jahr 2022 diverse Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Wir verschaffen Ihnen einen kurzen Überblick über die umfangreichen Änderungen.

Arbeitgeber

  • die Corona-Sonderzahlungen von insgesamt 1.500 € können – sofern nicht bereits der Freibetrag ausgeschöpft ist – noch bis zum 31.03.2022 gezahlt werden.
  • bei der Beschäftigung von 450 €-Kräften muss ab 2002 verpflichtend die Steuer-Identifikationsnummer gemeldet werden.
  • Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge wurde von 44 € auf 50 € erhöht.
  • Die Änderung der steuerlichen Einschätzung von Gutscheinen als Geld- oder Sachleistungen greif ab 2022.

Einkommensteuer

  • Wie in den letzten Jahren üblich wurden die Grundfreibeträge erhöht und die anderen Grenzen des Einkommensteuertarifs ebenfalls verschoben.
  • Nach derzeitiger Rechtslage läuft die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale mit dem 1.1.2022 aus. Eine Verlängerung durch die Bundesregierung ist beabsichtigt.
  • Für Personengesellschaften besteht erstmals ein Optionsrecht, womit an Stelle der Einkommensteuer die Regelungen der Körperschaftsteuer greifen (vgl. unser Beitrag dazu).
  • Die Corona bedingte Sonderregelung zur Erhöhung des Verlustrücktrags ist Ende 2021 ausgelaufen.
  • Die zunächst auf die Jahre 2020 und 2021 befristete Erhöhung des Alleinerziehenden-Pauschbetrages gilt auch für 2022 und folgende Jahre.

Grundsteuerreform – Erklärungspflichten

  • Wie bereits an anderer Stelle berichtet, werden zwischen Juli und Oktober 2022 für alle Grundstücke in Deutschland Steuererklärungen für die Bewertung abzugeben sein.

Körperschaftsteuer

  • Die bisherigen Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen bei Organgesellschaften werden durch eine Entnahme- und Einlagelösung ersetzt.
  • Währungskursverluste bei Gesellschafterdarlehen fallen ab 2022 nicht mehr unter die Verlustabzugsbeschränkung und werden vollständig als Betriebsausgaben anerkannt.

Rechnungswesen

  • Trotz der fortlaufenden Corona-Pandemie wurde die Gültigkeit der degressiven Abschreibung (in 2020 und 2021) nicht weiter verlängert.
  • Für den Investitionsabzugsbetrag sowie § 6b-Rücklagen können, sofern eine Frist zur Investition in 2021 ausgelaufen wäre, Investitionen auch noch in 2022 nachgeholt werden.
  • Tagesendsummenbons genügen ab 2022 nicht mehr den Anforderungen der Finanzverwaltung. Die Einzelbelege sind auf Anforderung elektronisch bereitzustellen.

Umsatzsteuer

  • Für pauschalierende Land- und Fortwirte wurde die Umsatzgrenze auf 600.000 € gesenkt.
  • Der Durchschnittssatz für pauschalierende Land- und Forstwirte wurde von 10,7% auf 9,5% gesenkt.
  • Aufsichtsräte mit einer Festvergütung gelten nicht mehr als Unternehmer.

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