Steuerfalle Handelsplattform

Steuerfalle Handelsplattform

3 – 2 – 1: Meins Steuer

Ein Sessel für 2.000 Euro, die Luxusuhr für 7.500 Euro und ein fast neues iPhone für 500 Euro – beim Verkauf über eBay kommt schnell eine größere Summe zusammen. Ein neues Gesetz verhilft den Finanzbehörden nun zu mehr Informationen darüber, wer oft und viel verkauft.

Das neue Gesetz für Handelsplattformen

Seit Anfang 2023 müssen Handelsplattformen ihre privaten User von sich aus dem Finanzamt melden. Das entsprechende Gesetz mit dem Namen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) setzt eine EU-Richtlinie um. Wer künftig mehr als 30 Artikel innerhalb eines Jahres verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, muss von den Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermittelt werden. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen sowie Steuerhinterziehung und Steuerumgehung zu unterbinden.

Das gilt im Übrigen nicht nur für Anbieter auf eBay, Etsy und ähnlichen Online-Handelsplätzen. Auch Zimmervermittler wie Airbnb unterliegen der neuen Meldepflicht.

Im Regelfall muss keine zusätzliche Steuer befürchtet werden, denn Verkäufe von Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs sind grundsätzlich davon ausgenommen – also keine Steuer auf den alten Schrank! Es sei denn, es werden jede Woche solche Schränke über eBay verkauft!

Doch wo ist die Grenze?

Was darf ich steuerfrei verkaufen und was nicht?

Als unternehmerisch bewertet das Finanzamt dauerhaft gewinnbringende Geschäfte. Ab etwa 30 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Sobald das Finanz­amt den Handel als gewerb­lich einstuft, müssen Ebay-Verkäufe versteuert werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzelfall.

Hat das neue Gesetz etwas an der Grenze geändert?

Nein, die individuelle Entscheidung, ob ein gewerblicher Handel vorliegt oder nicht, hat sich nicht geändert. Auch war Untervermietung immer schon steuerpflichtig. Jedoch hatten sich die Plattformen oft geweigert Daten über die „privaten User“ an die Finanzbehörden herauszugeben. So war AirBnB erst nach jahrelangem Rechtstreit im Jahr 2020 dazu bereit (wir berichteten).

Das Gesetzt sorgt nun also lediglich dafür, dass die Plattformen die Daten der User übergeben müssen, ohne dass die Finanzverwaltung erst jahrelang Klagen muss.

Gibt es dennoch Änderungen für die User?

Durch die verschärften Pflichten der Plattformen, fordern diese auch weitergehende Informationen bei Ihren Verkäufern bzw. Vermietern an. Insofern hat das Gesetz auch direkten Einfluss auf die Verkäufer, da die Plattformen, um selbst nicht haftbar zu werden, z.B. die Bestätigung der Unternehmereigenschaft einfordern.

Unser Tipp für Sie

Halten Sie sämtliche Verkäufe fest und bewahren Sie Unterlagen zur Beweispflicht auf. Wenn Sie Waren ankaufen, die zum Verkauf bestimmt sind, sind Sie automatisch ein gewerblicher Händler. Überlegen Sie sich gut, ob das gewünscht ist. Falls ja, sollten Sie auch alle Anforderungen (z.B. Gewerbeanmeldung, Registrierung beim Finanzamt, Buchführung) erfüllen, um strafrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

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