Genossenschaftsregister

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Genossenschaftsregister (GenR) ist ein öffentlich zugängliches Register, das alle Informationen zu den rechtlichen Verhältnissen aller eingetragenen Genossenschaften (eG) zur Verfügung stellt. Dieses Register wird elektronisch bei dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort geführt. Rechtsgrundlage ist das Genossenschaftsgesetz (GenG) ➚ sowie die Verordnung über das Genossenschaftsregister. Jede eingetragene Genossenschaft ist verpflichtet sich im Register listen zu lassen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Weihnachtsfeier als Betreibsveranstaltung
Aktuelles

Weihnachtsfeier als Betriebsveranstaltung

Was Arbeitgeber steuerlich beachten sollten Die Weihnachtsfeier gehört für viele Unternehmen fest zum Jahresende. Sie bietet Gelegenheit, gemeinsam auf das vergangene Jahr zurückzublicken, sich bei