Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform, die im GmbH-Gesetz ➚ geregelt ist. Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH kann bereits ab einem Kapital von 25.000 €, das zur Hälfte eingezahlt sein muss, gegründet werden. Sie wird durch den*die Geschäftsführer*innen vertreten. Die Beschlüsse fasst die Gesellschafterversammlung.
Sofern das erforderliche Kapital nicht aufgebracht werden kann, ist auch die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) möglich, die dann nach Erreichen der Voraussetzungen in eine GmbH übergeht.