Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform, die im GmbH-Gesetz ➚ geregelt ist. Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH kann bereits ab einem Kapital von 25.000 €, das zur Hälfte eingezahlt sein muss, gegründet werden. Sie wird durch den*die Geschäftsführer*innen vertreten. Die Beschlüsse fasst die Gesellschafterversammlung.

Sofern das erforderliche Kapital nicht aufgebracht werden kann, ist auch die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) möglich, die dann nach Erreichen der Voraussetzungen in eine GmbH übergeht.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst

Steuerersparnis
Aktuelles

Steuerersparnis oder Steuerverschiebung

Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine