Die Gewerbeordnung (GewO) ➚ basiert auf dem Grundsatz der Gewerbefreiheit und regelt alles rund um das Thema Gewerbe. Es beinhaltet alle gesetzlichen Bestimmungen über die Zulassung, Ausübung und Einschränkungen. Als Gewerbe wird eine wirtschaftliche Tätigkeit beschrieben, die mit Absicht auf die Erzielung eines Ertrages gerichtet ist. Es ist nicht erlaubnispflichtig, eine Anmeldung reicht aus – Einzelfälle ausgenommen.
Unter anderem werden auch Regelungen zur Lohnabrechnung, dem Arbeitszeugnis sowie zur Gewerbeaufsicht getroffen.