Gewerbeuntersagung

Gefahr der Gewerbeuntersagung

aufgrund steuerlicher Unzuverlässigkeit

Die Finanzbehörden und das Gewerbeamt arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ordnungsgemäß geführt werden. Dazu gehört auch, dass Steuern korrekt angemeldet und abgeführt werden. Bei steuerlicher Unzuverlässigkeit kann das Gewerbeamt eine Gewerbeuntersagung verhängen, die schwerwiegende Folgen für die betroffenen Unternehmen haben kann.

Gewerbeuntersagung vermeiden

In diesem Beitrag erläutern wir die Gefahren der Gewerbeuntersagung aufgrund steuerlicher Unzuverlässigkeit. Zusätzlich geben wir Empfehlungen, wie Unternehmen dieser Situation vorbeugen können.

1. Was ist steuerliche Unzuverlässigkeit?

Steuerliche Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender wiederholt und in erheblichem Umfang gegen seine steuerlichen Pflichten verstößt. Dazu gehören beispielsweise die Nichtabgabe von Steuererklärungen, die verspätete oder unvollständige Entrichtung von Steuern oder die wiederholte Nichtbeachtung von steuerlichen Meldepflichten.

2. Rechtsgrundlagen für die Gewerbeuntersagung

Die rechtliche Grundlage für die Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit findet sich in § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Nach dieser Vorschrift kann die zuständige Behörde die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise untersagen, wenn der Gewerbetreibende wiederholt und in erheblichem Umfang gegen seine steuerlichen Pflichten verstößt und dadurch die Allgemeinheit bzw. den Fiskus schädigt.

3. Folgen einer Gewerbeuntersagung

Eine Gewerbeuntersagung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für das betroffene Unternehmen haben. Dazu gehören unter anderem:

  • Schließung des Betriebs oder Einschränkung der Geschäftstätigkeit
  • Verlust von Kunden und Geschäftspartnern
  • Rufschädigung und Vertrauensverlust
  • Mögliche persönliche Haftung des Geschäftsführers

4. Vorbeugung von steuerlicher Unzuverlässigkeit

Um steuerlicher Unzuverlässigkeit und einer möglichen Gewerbeuntersagung vorzubeugen, sollten Unternehmen die folgenden Empfehlungen beherzigen:

  • Sorgfältige Buchführung und Einhaltung von Fristen:
    Gewährleisten Sie eine ordnungsgemäße und transparente Buchführung und halten Sie alle steuerlichen Fristen ein.
  • Beratung durch Steuerberater:
    Ziehen Sie bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten in steuerlichen Angelegenheiten einen Steuerberater hinzu, um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen.
  • Schulung der Mitarbeiter:
    Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter, die mit steuerrelevanten Aufgaben betraut sind, ausreichend geschult und fortgebildet sind, um Fehler zu vermeiden.

Was tun, wenn es schon schiefläuft?

Wenn die Fristen erst einmal schleifen gelassen werden, ist ein Kraftakt erforderlich. Der (meist neue) Steuerberater muss mehrere Jahre nacharbeiten, die Fragen aus alten Jahren müssen geklärt und manche Belege eventuell neu angefordert werden. Nach und nach müssen so – in Abstimmung mit dem Finanzamt – die Altjahre aufgearbeitet werden. Das führt zu einer Zusammenballung von Beratungskosten und auch Steuerzahlungen.

Das Unternehmen muss also liquide genug sein, um diesen Kraftakt überhaupt finanzieren zu können. Zugleich benötigt die Steuerkanzlei ausreichende Kapazitäten, um die anfallende Mehrbelastung leisten zu können. Nach und nach kann so die Vergangenheit bewältigt werden, um den Blick für die Zukunft frei zu machen.

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