Grundgesetz

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Grundgesetz (GG) ➚ ist die Verfassung Deutschlands. Es hat auch steuerliche Relevanz, da einerseits die Grundrechte (Artikel 1 bis 19) durch den Steuergesetzgeber beachtet werden müssen und andererseits in den Artikeln 104a bis 115 das Finanzverfassungsrecht (Finanzwesen) des Staates geregelt ist.

Ob ein Gesetz verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und

Amtshaftung
Aktuelles

Amtshaftung bei fehlerhaftem Steuerbescheid

Wer trägt die Steuerberaterkosten? Fehlerhafte Steuerbescheide kommen in der Praxis häufiger vor, als viele Mandanten vermuten. Weicht das Finanzamt ohne rechtliche Grundlage von der eingereichten