Überentnahme
Im § 4 Absatz 4a S. 2 EStG werden Überentnahmen wie folgt definiert: Eine Überentnahme ist der Betrag, um den
Im § 4 Absatz 4a S. 2 EStG werden Überentnahmen wie folgt definiert: Eine Überentnahme ist der Betrag, um den
Mit dem Übungsleiterfreibetrag, auch Übungsleiterpauschale genannt, können Vereine ihre ehrenamtlich tätigen Ausbilder, Dozenten, Pfleger, Erzieher oder Künstler entlohnen. Der Ehrenamtler
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