Steuer-Lexikon

Organgesellschaft

Organgesellschaft (OG) ist eine juristisch selbstständige Kapitalgesellschaft, die wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch in ein bestehendes Unternehmen, dem Organträger, eingegliedert ist.

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Organträger

Organträger (OT) ist ein Unternehmen, in das eine Organgesellschaft wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch eingegliedert ist. Der Organträger muss eine unbeschränkt

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