Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zÀhlt. Eine PartG hat mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam freiberuflich tÀtig sind.
Das Partnerschaftsregister (PR) wird elektronisch beim Amtsgericht gefĂŒhrt. Das öffentliche Register informiert ĂŒber tatsĂ€chliche und rechtliche VerhĂ€ltnisse einer Partnerschaft. Es
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) â ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei
Personengesellschaften Zu den Personengesellschaften zĂ€hlen gemÀৠ3 Absatz 1 Nr. 1 UmwG â KG (Handelsgesellschaft) oHG (Handelsgesellschaft) und GbR PartG Die Gesellschaftsformen werden
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