Steuer-Lexikon

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Sanktionsdurchsetzungsgesetz

Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG) dient zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen. Die Bestimmungen erlauben einen vereinfachten Informationsaustausch der Behörden untereinander. Bisher gibt

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Scheinselbstständigkeit

Bei der Scheinselbstständigkeit (alte Rechtschreibung: Scheinselbständigkeit) wird zwischen den Beteiligten ein Vertrag abgeschlossen, der kein Arbeitsvertrag ist. Es soll der

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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit bezeichnet alle ausgeübten Tätigkeiten gegen Entgelt, bei denen keine korrekte Meldung und Zahlung an die Behörden erfolgt. Bei Arbeitnehmern

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Selbstanzeige

Mit einer Selbstanzeige gem. § 371 AO ➚ kann der Steuerhinterzieher, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Straffreiheit erlangen. Die Regelungen zur Erlangung

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SGB IX

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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