Sanktionsdurchsetzungsgesetz
Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG) dient zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen. Die Bestimmungen erlauben einen vereinfachten Informationsaustausch der Behörden untereinander. Bisher gibt
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Bei der Scheinselbstständigkeit (alte Rechtschreibung: Scheinselbständigkeit) wird zwischen den Beteiligten ein Vertrag abgeschlossen, der kein Arbeitsvertrag ist. Es soll der
Schwarzarbeit bezeichnet alle ausgeübten Tätigkeiten gegen Entgelt, bei denen keine korrekte Meldung und Zahlung an die Behörden erfolgt. Bei Arbeitnehmern
Mit einer Selbstanzeige gem. § 371 AO ➚ kann der Steuerhinterzieher, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Straffreiheit erlangen. Die Regelungen zur Erlangung
Sozialgesetzbuch – Viertes Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
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