Digitaler Verwaltungsakt
Der digitale Verwaltungsakt (DIVA) wird durch die Finanzverwaltung an Stelle der bisherigen Verwaltungsakte in Papier übermittelt. Aktuell ist dies nur
Der digitale Verwaltungsakt (DIVA) wird durch die Finanzverwaltung an Stelle der bisherigen Verwaltungsakte in Papier übermittelt. Aktuell ist dies nur
Ursprünglich sollte im Rahmen der BEPS-Maßnahmen für die digitale Wirtschaft eine Anpassung der Betriebsstätten-Regelungen erfolgen. Da zwischenzeitlich sämtliche Unternehmen auch
Durchlaufende Posten zählen nicht mit in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage (§ 10 Absatz 1 Satz 5 UStG ↗) des leistenden Unternehmers.
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