Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer fällt gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ➚ bei der Übertragung von Vermögen unter Lebenden an. (Vergleiche auch Erbschaftsteuer)
Die Schenkungsteuer fällt gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ➚ bei der Übertragung von Vermögen unter Lebenden an. (Vergleiche auch Erbschaftsteuer)
30 % des Schulgelds können – bis zum einem Höchstbetrag von 5.000 € – als Sonderausgaben (gemäß § 9 Absatz
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