Dienstordnung für Notarinnen und Notare
Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wurde in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung durch die Landesjustizverwaltungen an den der*die Notar*in
Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wurde in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung durch die Landesjustizverwaltungen an den der*die Notar*in
Das Durchführungsverordnung (DV) regelt eine Durchführung eines Gesetzes oder Rechtes. Sie ähneln Gesetzen, werden aber nicht durch Bundestag und Bundesrat
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