Steuer-Lexikon

A D E G

verdeckte Einlage

Bei der verdeckten Einlage (vE) handelt es sich um die Zuwendung eines einlagefÀhigen Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter.

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Zuflussprinzip

Das Zuflussprinzip ist in § 11 Absatz 1 EStG ➚ geregelt. Es gilt fĂŒr die ÜberschusseinkĂŒnfte und besagt, dass die Einnahmen dem Jahr

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