Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Ein Zollamt (ZA) bzw. Hauptzollamt ist eine regionale Vertretung der Zollbehörde. Sie dient zur Regelung von Zollangelegenheiten wie z.B. Verwaltung und Erhebung der Zölle, Verbrauchsteuern, der Kraftfahrzeugsteuer und der Luftverkehrsteuer sowie der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union (§ 12 FVG ➚).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte