Allgemeine Auftragsbedingungen

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Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) regeln, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei anderen Unternehmen, die allgemeinen vertraglichen Pflichten.
Sie enthalten eine Vielzahl von vertraglichen Nebenpflichten und ersparen so zahllose Individualvereinbarungen. AAB werden von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälten eingesetzt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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