Das Kindergeld (KiG) ist eine staatliche Maßnahme sowie Bestandteil des Familienlastenausgleichs in Deutschland. Wer in Deutschland wohnt hat Anspruch auf die Leistung. Anspruch besteht für eheliche, nicht eheliche, adoptierte, Stief- und Pflegekinder. Das Kindergeld wird einmalig, nach der Geburt des Kindes, beantragt. Der Betrag ist je nach Kinderzahl unterschiedlich und wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch volljährige Kinder weiter Kindergeld beziehen. Dafür ist ein neuer Antrag notwendig.
Kindergeld bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres steht Ihnen zu, wenn Ihr Kind
- arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.
Kindergeld bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres steht Ihnen zu, wenn Ihr Kind
- eine Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium) macht oder
- sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet oder
- keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder
- einen anerkannten Freiwilligendienst leistet
Eine weitere Besonderheit gilt für volljährige Kinder mit Behinderung. Hier haben die Eltern lebenslangen Anspruch auf Kindergeld, wenn
- die Behinderung des Kindes bereits vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und
- Ihr Kind nicht selbst ausreichend für seinen Unterhalt sorgen kann. (Einkommen des Kindes darf den jährlichen Grundfreibetrag nicht überschreiten)