Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) ➚ konkretisiert die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder über 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise zulässigen leichten und für sie geeigneten Arbeiten. Zugelassen werden – mit Ausnahme des Austragens von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten – nur Beschäftigungen im nichtgewerblichen Bereich.

Zahl des Monats
Zahl des Monats März: 54
54 Tage: So lange dauert die Bearbeitung eines Steuerbescheids in Niedersachsen Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in seinem aktuellen Bearbeitungs-Check die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für