Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) ➚ konkretisiert die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder über 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise zulässigen leichten und für sie geeigneten Arbeiten. Zugelassen werden – mit Ausnahme des Austragens von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten – nur Beschäftigungen im nichtgewerblichen Bereich.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Februar – 5.580
5.580 Lohnabrechnungen sind 2022 von uns erstellt worden. Also durchschnittlich 465 Lohnabrechnungen im Monat. Das ist schon eine stolze Zahl, aber unserer Meinung nach noch