Kommanditgesellschaft auf Aktien

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zählt zu der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Die KGaA ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kommanditgesellschaft. Bei der KGaA gibt es mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, welcher unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die übrigen Gesellschafter sind über Aktien ohne persönliche Haftung beteiligt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Existenzgründung und Steuern

Braucht man wirklich einen Steuerberater? Die Existenzgründung ist ein aufregender Schritt – aber auch eine Phase voller Herausforderungen. Neben der Geschäftsidee und der Finanzierung gehört

Archivierung von Mails

Sichere E-Mail-Aufbewahrung im Kontext von Datenschutz und Digitalisierung Die digitale Kommunikation ist heute der wichtigste Bestandteil geschäftlicher Abläufe. Besonders E-Mails spielen dabei eine zentrale Rolle