Landgericht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Landgericht (LG) ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die nicht dem Amtsgericht zugewiesen sind und deren Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt. Zudem ist es als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig. In Deutschland gibt es derzeit 115 Landgerichte.

Nächste Instanz: Oberlandesgericht (OLG)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst

Steuerersparnis
Aktuelles

Steuerersparnis oder Steuerverschiebung

Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine