Als Leasinggeber (LG) wird der Eigentümer eines Wirtschaftsgutes (meist Fahrzeuge oder Maschinen) bezeichnet, der diesen gegen ein monatliches Entgelt, auch Leasingrate genannt, dem Leasingnehmer für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit zur Nutzung überlässt. Der Leasinggeber bleibt der Eigentümer des Gegenstands, der Leasingnehmer ist der Besitzer. Leasinggeber können Leasinggesellschaften oder auch Privatanbieter sein.
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Risiko der Diskriminierung bei Stellenausschreibungen
Was Unternehmen beachten müssen Das Risiko der Diskriminierung in Stellenausschreibungen ist hoch. Zudem ist es in einer zunehmend globalisierten und vielfältigen Arbeitswelt für Unternehmen unerlässlich,