Als Leasinggeber (LG) wird der Eigentümer eines Wirtschaftsgutes (meist Fahrzeuge oder Maschinen) bezeichnet, der diesen gegen ein monatliches Entgelt, auch Leasingrate genannt, dem Leasingnehmer für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit zur Nutzung überlässt. Der Leasinggeber bleibt der Eigentümer des Gegenstands, der Leasingnehmer ist der Besitzer. Leasinggeber können Leasinggesellschaften oder auch Privatanbieter sein.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni – 4
Unsere Zahl des Monats betrifft die Pflegeversicherung, denn der Beitrag in der Pflegeversicherung steigt zum 01.07.2023 für Kinderlose Arbeitnehmer auf 4% an. Nachweis der Elterneigenschaft