Als Leasinggeber (LG) wird der Eigentümer eines Wirtschaftsgutes (meist Fahrzeuge oder Maschinen) bezeichnet, der diesen gegen ein monatliches Entgelt, auch Leasingrate genannt, dem Leasingnehmer für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit zur Nutzung überlässt. Der Leasinggeber bleibt der Eigentümer des Gegenstands, der Leasingnehmer ist der Besitzer. Leasinggeber können Leasinggesellschaften oder auch Privatanbieter sein.
über plietsch!
Dirk: Weiterbildung abgeschlossen
Testamentvollstrecker Dirk Bruhn, der am Standort Bispingen für unsere Mandanten vor Ort ist, ist nun Testamentvollstrecker (DVEV). Er hat das juristische Fachseminar bei der Deutschen