Leasingnehmer

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Bei dem Leasingnehmer (LN) kann es sich sowohl um eine private als auch um eine gewerbliche Person handeln. Er ist der Kunde einer Leasinggesellschaft und mietet oder nutzt für einen vertraglich festgelegten Zeitraum ein Wirtschaftsgut (meist Fahrzeuge oder Maschinen). Während dieser Laufzeit zahlt der Leasingnehmer ein monatliches Entgelt inklusive Zinsen, die den Anschaffungswert des Objekts entweder ganz oder zum Teil decken. Die steuer- und handelsrechtliche Beurteilung des Leasings hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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