Nebenkosten

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Nebenkosten (NK) sind allgemein alle Kosten, die neben einem Hauptaufwand anfallen. Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Nebenkosten“ durchgesetzt, wenn es um die Betriebskosten von Wohneigentum geht. Hierbei zählen Gebühren für Versicherung, Hausmeister, Straßenreinigung u.ä. zu den Nebenkosten. Diese werden zusätzlich zu der Kaltmiete vom Mieter gezahlt.

Es gibt aber auch Nebenkosten des Geldverkehrs oder Anschaffungsnebenkosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wirtschaftsgütern.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

GWÖ
Aktuelles

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen