Nebenkosten

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Nebenkosten (NK) sind allgemein alle Kosten, die neben einem Hauptaufwand anfallen. Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Nebenkosten“ durchgesetzt, wenn es um die Betriebskosten von Wohneigentum geht. Hierbei zählen Gebühren für Versicherung, Hausmeister, Straßenreinigung u.ä. zu den Nebenkosten. Diese werden zusätzlich zu der Kaltmiete vom Mieter gezahlt.

Es gibt aber auch Nebenkosten des Geldverkehrs oder Anschaffungsnebenkosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wirtschaftsgütern.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte