Anschaffungsnebenkosten

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Auch Nebenkosten zählen gemäß § 255 Absatz 1 HGB ➚ mit zu den Anschaffungskosten. Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche Bewertung, sofern keine gesonderten Vorschriften gelten.

(siehe auch nachträgliche Anschaffungskosten, Abschreibungen)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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