Der Begriff Nutzungsdauer (ND) bezeichnet den Zeitraum, über die ein Wirtschaftsgut einem Unternehmen dienen soll. Die Nutzungsdauerschätzung ist individuell und richtet sich nach den betrieblichen Umständen. Da sie oft schwierig vorhersagbar ist, wird auf die vom BMF herausgegebenen „AfA-Tabellen“ zurückgegriffen. Darin finden sich allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter verschiedener Branchen – enthaltenen Nutzungsdauern sind jedoch nicht verbindlich.

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Warum eine Pleitewelle auch etwas Gutes hat In den letzten Monaten ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland deutlich gestiegen. Viele sehen darin ein Warnsignal