Nutzungsdauer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Der Begriff Nutzungsdauer (ND) bezeichnet den Zeitraum, über die ein Wirtschaftsgut einem Unternehmen dienen soll. Die Nutzungsdauerschätzung ist individuell und richtet sich nach den betrieblichen Umständen. Da sie oft schwierig vorhersagbar ist, wird auf die vom BMF herausgegebenen „AfA-Tabellen“ zurückgegriffen. Darin finden sich allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter verschiedener Branchen – enthaltenen Nutzungsdauern sind jedoch nicht verbindlich.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Jahressteuergesetz 2026
Aktuelles

Was bringt das Jahressteuergesetz 2026?

Die Bundesregierung hat Mitte August den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgelegt. Nachdem wir bereits im letzten Monat über das Einkommensteuerentlastungsgesetz 2027 berichtet haben, klären wir