Nichtanwendungserlass

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Ein Nichtanwendungserlass wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen, um Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

Wie alle Erlasse gilt auch dieser als Dienstanweisung für die Mitarbeitenden der Finanzverwaltung, so dass die Urteile von der Verwaltung nicht angewandt werden können. Die Rechtsprechung ist an diese Meinung der Verwaltung nicht gebunden.

vgl. auch Nichtanwendungsgesetz


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte